Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens (nachfolgend auch Lizenzgeber genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden (nachfolgend auch Lizenznehmer genannt) erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§2 Bedingungen

Unsere Software wird ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Spätestens mit dem Download bzw. der Installation der Software gelten diese Bedingungen als angenommen.

§3 Nutzungsumfang

Der Lizenznehmer hat das Recht, die Software nur in der von ihm erworbenen Anzahl von Lizenzen zu nutzen. Die Lizenzierung ist hierbei an den jeweiligen Rechner gebunden. Nutzung der Software ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung der Software und Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Computer. Wenn es zur Sicherung der künftigen Benutzung der Software erforderlich ist, ist dem Lizenznehmer das Anfertigen von Kopien zu Sicherungszwecken erlaubt. Die Sicherungskopie darf nur zur Wiederherstellung einer im Rahmen des Lizenzvertrages zulässigen Nutzung verwendet werden. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder abgeleitete Werke zu erstellen.

§4 Softwaretest und Gewährleistungen

Eine allgemeine Funktionsgarantie für Software wird nicht gegeben. Der Lizenznehmer ist verpflichtet vor dem Kauf der Software zu prüfen, ob die Software auf seinem / seinen Computer(n) ordnungsgemäß funktioniert, oder ob Inkompatibilitäten auftreten die zu einer gänzlichen oder teilweisen Fehlfunktion der Software führen. Aufgrund der Vielfalt von verschiedenen Computerarten, Gerätetreibern, Betriebssystemen sowie Betriebssystemversionen kann die Einsatzfähigkeit der Software des Lizenzgebers auf Systemen nicht garantiert werden - auch nicht auf Systemen, welche die angegebenen Anforderungen der Software scheinbar erfüllen.

§5 Weitergabe der Software

Das Nutzungsrecht an der Software kann der Lizenznehmer nur mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung vom Lizenzgeber und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen. Die Vermietung der Software ist ausdrücklich untersagt.

§6 Inhaberschaft an Rechten

Die Software und die zugehörigen Dokumentationen, welche in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen, sind urheberrechtlich geschützt. Der Lizenzgeber behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software und den Dokumentationen vor. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um missbräuchliche Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch den Lizenznehmer und über den Lizenznehmer in den Besitz der Software gelangt sind, zu unterbinden. Software oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum des Lizenzgebers; der Lizenznehmer erhält daran keine, wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

§7 Änderungen und Aktualisierungen

Der Lizenzgeber ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Software zu aktualisieren oder zu revidieren. Nach Verfügbarkeit einer Produktaktualisierung hat der Lizenznehmer als registrierter Nutzer, das Recht, diese vom Lizenzgeber zum von ihm angegebenen Preis zu beziehen.

§8 Rechte Dritter

Die im Produkt genannten Softwarebezeichnungen sowie Markennamen der jeweiligen Firmen unterliegen im allgemeinen warenzeichen-, marken- oder patentrechtlichem Schutz.

§9 Sonstige Bestimmungen

Um einem Datenverlust vorzubeugen, weist der Lizenzgeber ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation von neuer Software grundsätzlich eine Sicherung der Daten des Lizenznehmers erfolgen muss. Dies gilt ebenfalls für die Installation der vom Lizenzgeber entwickelten Software. Darüber hinaus sind der Nutzungshäufigkeit entsprechend regelmäßig Datensicherungen durchzuführen.

§10 Preisgültigkeit

Die in den Programmen angegebenen Preise sind die zur Zeit des Erscheinens der Programmversion gültigen Preise. Bindend ist grundsätzlich der aktuelle Preis. Alle angegebenen Preise verstehen sich für Privatnutzer sowie für Schulen, sofern nichts anderes verkündet. Preise für die gewerbliche Nutzung und Nutzung an öffentlichen Einrichtungen sind separat ausgewiesen oder können angefragt werden. Händler erhalten auf Anfrage für zum Wiederverkauf vorgesehene Software gesonderte Marge. Produkte, die zum Privatpreis verkauft werden, dürfen nicht gewerblich genutzt werden. Irrtümer sind vorbehalten. Alle in den Angeboten und Preislisten des Lizenzgebers genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, Bruttopreise inklusive der zum Zeitpunkt der Erwerbs gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

§11 Zahlungsmodalitäten

Die möglichen Zahlungsweisen werden auf der Internetseite http://www.redusoft.de oder ihren Unterseiten bekanntgegeben. Bei Überweisungen aus dem Ausland ist darauf zu achten, dass dem Lizenzgeber keinerlei Spesen berechnet werden. Sofern dem Lizenzgeber Spesen berechnet werden und der Gutschriftsbetrag somit den Forderungsbetrag unterschreitet, ist dieser nicht zur Ausführung des Auftrages verpflichtet, wird den Lizenznehmer jedoch per Email, Fax oder Telefon davon in Kenntnis setzen. Die Gefahr des Abhandenkommens von Geld bei Zahlung mit Bargeld oder Scheck liegt beim Lizenznehmer. Bezahlungen per Nachnahme sind nicht möglich. Zahlungen des Lizenznehmers gelten bei Bezahlung mittels Überweisung erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Konto des Lizenzgebers als geleistet. Bei Barzahlung gilt die Zahlung ab Erhalt des Betrages in bar als geleistet.

§12 Lieferung und Versand

Porto und Verpackung sind in einer sogenannten Versandkostenpauschale enthalten. Diese Versandkostenpauschale ist bei den Produkten einzeln angegeben. Für verschiedene Versandwege und Zielländer können unterschiedliche Versandkostenpauschalen gelten. Bei einem Versand der Lizenzen auf Rechnung wird das Inkassoentgelt des Transporteurs auf der Rechnung nicht ausgewiesen. Der Versand erfolgt standardmäßig über die Deutsche Post AG. Der Lizenzgeber behält sich vor, ein anderes Transportunternehmen mit dem Versand zu beauftragen. Das Risiko des Verlustes, der Beschädigung oder Vernichtung auf dem Versandwege trägt der Käufer. Da Freischaltcodes und Software aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, ist eine Rücksendung nach Kauf gegen Erstattung des Kaufpreises nach §3 Fern-Absatz-Gesetz nicht möglich. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Rückgabe, wenn das Produkt nach Spezifikation des Lizenznehmers angepasst oder erstellt wurde.

§13 Freischaltung (Registrierung)

Die Freischaltung oder Lieferung der Softwareanwendung erfolgt schnellstmöglichst durch den Lizenzgeber. Erhält der Lizenznehmer innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden nach Aufgabe seiner elektronischen Bestellung keine Bestellbestätigung sowie die zur Freischaltung der entsprechenden Software erforderlichen Daten an die von ihm angegebene Email-Adresse vom Lizenzgeber zugesandt, so ist der Lizenznehmer verpflichtet dies dem Lizenzgeber schnellstmöglich mitzuteilen. Ab der Übermittlung einer Seriennummer bzw. eines Freischaltcodes an den Lizenznehmer, welcher dem Zweck der Umwandlung einer Softwareanwendung in eine Vollversion dient, gilt die Software als entsiegelt. Ist eine Freischaltung bzw. Registrierung der Softwareanwendung mit dem Versand eines Datenträgers verbunden auf welchem sich die von ihm bestellte Softwareanwendung befindet, so erhält der Lizenznehmer die zur Freischaltung benötigten Informationen durch das vom Lizenzgeber beauftragte Transportunternehmen (standardmäßig Deutsche Post AG) schriftlich mitgeteilt. Ist eine Freischaltung oder Zuteilung einer Seriennummer nicht mit der Lieferung eines Datenträgers oder Programmdaten verbunden, so erhält der Lizenznehmer lediglich die zur Freischaltung der jeweiligen Software benötigten Informationen. Benachrichtigt wird dieser im Regelfall per E-Mail, per Fax oder schriftlich.

§14 Vertragsdauer und Kündigung

Der Lizenzgeber ist bei Verstößen gegen diesen Vertrag berechtigt, jederzeit das erteilte Nutzungsrecht zu widerrufen. Bei Widerrufung des Nutzungsrechts ist der Lizenznehmer verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindlichen Programme, einschließlich der Dokumentation, oder sonstiger Materialien zu zerstören bzw. diese kostenfrei an den Vertragshändler zurückzusenden. Wird dem Lizenznehmer während der Gewährleistungszeit das Nutzungsrecht des Programms durch Dritte untersagt, gibt dieser dem Lizenzgeber die Gelegenheit, die Software so zu ändern, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzt und dadurch der Untersagungsgrund entfällt.

§15 Lieferung

15.1 Lieferadresse

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse und E-Mail-Adresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die dem Lizenzgeber zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

15.2 Lieferverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die vom Lizenzgeber die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen hat der Lizenzgeber auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Der Lizenznehmer berechtigt den Lizenzgeber, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verzögern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§16 Auftragsstornierung

Eine Stornierung der Bestellung durch den Lizenznehmer ist ausschliesslich bis zu dem Zeitpunkt möglich, bis zu welchem noch keine Auslieferung der bestellten Software bzw. eines Freischaltschlüssels an den Lizenznehmer durch den Lizenzgeber erfolgte. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen und gilt als angenommen, sobald der Lizenznehmer hierüber eine schriftliche Bestätigung vom Lizenzgeber erhalten hat. Sind bei der Bearbeitung der Bestellung bis zum Eintreffen der Stornierung der Bestellung bereits Kosten entstanden, so trägt diese der Lizenznehmer.

§17 Mahn- und Inkassospesen

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Lizenznehmer die dem Lizenzgeber entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 5,- pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,- zu ersetzen. Nach erfolgloser Mahnung ist der Lizenzgeber berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten der Lizenznehmer zu ersetzen hat.

§18 Gültigkeit

Mit der Bestellung einer Software werden diese AGB im vollem Umfang akzeptiert und anerkannt. Werden die AGB nicht anerkannt und akzeptiert, so ist eine Bestellung ausgeschlossen. Die AGB sind uneingeschränkt und auf unbestimmte Zeit gültig.

§19 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

§20 Salvatorische Klausel

20.1 Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.

20.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenerer Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht in Ravensburg.

20.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 01.01.2021

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